Honorar
Grundsätzlich berechnet sich das Honorar für meine außergerichtlichen und gerichtlichen anwaltlichen Dienstleistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Höhe der Anwaltskosten (und auch der Gerichtskosten in einem gerichtlichen Verfahren) hängt dabei vom Gegenstandswert ab. Der Gegenstandswert bestimmt sich nach dem
wirtschaftlichen Wert einer rechtlichen Angelegenheit und lässt sich in der Regel genau bestimmen.
Ausführliche Informationen zur Höhe und Berechnung von Anwaltsgebühren nach dem RVG finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer (https://www.brak.de).
Daneben kann im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar vereinbart werden.
Für eine Erstberatung berechne ich im Regelfall ein Honorar zwischen 120,00 € und 190,00 € jeweils zzgl. MwSt.